AGB

AGB

Inhaltsverzeichnis
––––––––––––––––––
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. Leistungen der Famous Face Academy
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
5. Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Verjährungsverzicht
6. Teilnahmeberechtigung, Medizinische Eignung des Teilnehmers, Vertragsübertragung
7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
8. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
11. Lehrmaterial
12. Haftung
13. Anwendbares Recht
14. Gerichtsstand
15. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Famous Face Academy GmbH & Co. KG (nachfolgend „Famous Face Academy“), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Ausbildungen, Seminaren und / oder sonstigen Kursen (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit der Famous Face Academy hinsichtlich der auf der Website oder in sonstigen Publikationen der Famous Face Academy dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Je nach Veranstaltung können neben diesen AGB noch weitere Vorschriften, Bestimmungen oder sonstige Regelungen für den Vertrag zwischen der Famous Face Academy und dem Teilnehmer gelten, wie insbesondere, aber nicht nur
• Ausbildungsvorschriften,
• Lehrpläne,
• Schulordnungen,
• Einwilligung zum Nutzungsrecht am eigenen Bild / Video,
• Vereinbarung zur Verwendung von Bildern und Referenzen,
• Vereinbarung zur Haftung bei Auto-Fahrten im Zusammenhang mit Aufträgen
Soweit solche weiteren Vorschriften oder Bestimmungen gelten, werden sie dem Teilnehmer vorgelegt.

2) Leistungen der Famous Face Academy
2.1 Die Famous Face Academy bietet Online-, Präsenz- und Veranstaltungen an, die in Teilen sowohl in Online- als auch in Präsenzform stattfinden. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website bzw. in der jeweiligen Publikation der Famous Face Academy.
2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt die Famous Face Academy ihre Leistungen im vereinbarten Umfang ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt die Famous Face Academy dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei sie sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website der Famous Face Academy mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Die Famous Face Academy haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurückzuführen sind.
2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt die Famous Face Academy ihre Leistungen im vereinbarten Umfang ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.4 Die Famous Face Academy erbringt ihre Leistungen durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die Famous Face Academy auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.5 Die Famous Face Academy erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet die Famous Face Academy aber nicht. Insbesondere übernimmt die Famous Face Academy keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den die Famous Face Academy keinen Einfluss hat. Für die Beaufsichtigung von Sachen und sonstigen Gegenständen, die der Teilnehmer während der Veranstaltungen in die Räume der Famous Face Academy verbringt, ist die Famous Face Academy nicht verantwortlich.
2.6 Der Teilnehmer legt eigenverantwortlich alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Unterlagen vor. Die Teilnahme des Teilnehmers an Abschlussprüfungen ist freiwillig. Erfolgt keine Teilnahme an Abschlussprüfungen, hat der Teilnehmer jedoch keinen Anspruch auf Erstattung von ggf. bereits entrichteten Prüfungsgebühren.
2.7 Die Vertragsparteien verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander sowie zu einem gepflegten Auftreten.

3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website der Famous Face Academy beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Famous Face Academy dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer. Dabei werden Ausbildungsanfragen chronologisch nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3.2 Je nach Veranstaltung kann der Teilnehmer sein Angebot über das auf der Website der Famous Face Academy bereitgestellte Online-Anmeldeformular oder schriftlich abgeben. Dies und die weiteren Voraussetzungen des Vertragsschlusses werden jeweils bei der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen, insbesondere auf der Website der Famous Face Academy, angegeben.
3.3 Aktuell kann der Teilnehmer sein Angebot für folgende Veranstaltungen online abgeben:
(1) Make-up Workshop ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/make-up-basic/ )
(2) Braut Make-up Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/wedding-make-up-kurs/ )
(3) Hairstyling ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/hairstyling/)
(4) Wimpernverlängerungskurs (https://www.famous-face-academy.com/wimpernverlaengerung-kurs/ )
(5) Lash & Browliftng Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/lashbrow-lifting-kurs/ )
(6) Nageldesign Basic Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/nageldesign-ausbildung-basic/ )
(7) NAGELDESIGN AUSBILDUNG MASTER INKL. STARTERSET ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/nageldesign-kurse-modul-iii-naildesign-master/ )
(8) Make-up Masterclass ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/make-up-myself-kurs/ )
(9) HAIR MASTERCLASS ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/hair-myself-kurs/ )
3.4 Aktuell kann der Teilnehmer sein Angebot für folgende Veranstaltungen bloß in schriftlicher Form abgeben:
(1) PRO MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG & HAIRSTYLIST ( https://www.famous-face-academy.com/ausbildungen/make-up-artist-profi/ )
(2) MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG SONNTAGS ( https://www.famous-face-academy.com/ausbildungen/make-up-artist-5-monate-teilzeitausbildung-sonntags/ )
3.5 Bei Buchung über das Online-Anmeldeformular gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.
3.6 Die Famous Face Academy kann das jeweilige Angebot des Teilnehmers innerhalb von zehn (10) Tagen annehmen,
– indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
– indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Famous Face Academy das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die Famous Face Academy das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsschluss in Schriftform verbleibt das Original bei der Famous Face Academy. Dem Teilnehmer wird eine Kopie des Vertrages ausgehändigt.
3.7 Minderjährige werden Teilnehmer der Famous Face Academy, wenn der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen dem Vertragsschluss zwischen der Famous Face Academy und dem Teilnehmer zustimmen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreter muss im Angebot des Teilnehmers angegeben werden, indem der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter das Angebot des Teilnehmers beim Online-Angebot durch entsprechende Online-Mitteilung bzw. bei Schriftform durch Unterschrift auf dem Vertragsdokument bestätigen. Stimmt ein gesetzlicher Vertreter dem Vertragsschluss zu, bestätigt dieser damit, eine entsprechende Vollmacht gegebenenfalls noch vorhandener weiterer gesetzlicher Vertreter oder die alleinige gesetzliche Vertretung zu haben.
3.8 Bei einer Anmeldung über die Website der Famous Face Academy wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Famous Face Academy gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Famous Face Academy erfolgt nicht.
3.9 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der Famous Face Academy kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.10 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.11 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Famous Face Academy.

5) Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Verjährungsverzicht
5.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Famous Face Academy die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung und Gebühren gemäß der getroffenen Vereinbarung zu zahlen. Ist der Teilnehmer bei Vertragsschluss noch minderjährig und daher bloß beschränkt geschäftsfähig und stimmt der gesetzliche Vertreter bzw. stimmen die gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte) dem Vertragsschluss zu, haftet der gesetzliche Vertreter bzw. haften die gesetzlichen Vertreter zusammen mit dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vereinbarten Vergütung und Gebühren. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer während der Veranstaltung volljährig und daher voll geschäftsfähig wird. Etwaige Mehrkosten, die durch vom Teilnehmer gewünschte Leistungsänderungen des Vertrags verursacht werden, muss der Teilnehmer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung zahlen. Skonti sind nicht vorgesehen, so dass die vorzeitige Zahlung der Vergütung nicht zu einem Abzug berechtigt.
5.2 Sofern sich aus dem Angebot der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen stets um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Leistungen der Famous Face Academy sind in der Regel von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
5.3 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt.
5.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website der Famous Face Academy mitgeteilt. Wird zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, ist der Teilnehmer verpflichtet, jeweils per Vorkasse nach Stellung einer oder mehrerer entsprechender Rechnungen oder sonstiger Kostenaufstellungen zu zahlen. Ist dabei nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart, sind Rechnungsbeträge sieben (7) Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.5 Die Famous Face Academy kann die Herausgabe von Zertifikaten, Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen über den Erfolg bei Abschlussprüfungen des Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer verweigern, solange der Teilnehmer die vereinbarte Vergütung und Gebühren nicht wie geschuldet entrichtet hat.
5.6 Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung im Hinblick auf Ansprüche der Famous Face Academy im Zusammenhang mit dem Vertrag.

6) Teilnahmeberechtigung, Medizinische Eignung des Teilnehmers, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der Famous Face Academy möglich.
6.2 Der Teilnehmer prüft vor Vertragsschluss eigenverantwortlich seine medizinische Eignung zur Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf Allergien und sonstige Unverträglichkeiten, die der Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehen könnten. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner verbindlichen Vertragserklärung gegenüber der Famous Face Academy, dass er seine medizinische Eignung zur Teilnahme erfolgreich geprüft hat und er aus medizinischer Sicht dazu geeignet ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei den Veranstaltungen PRO MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG & HAIRSTYLIST und MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG SONNTAGS ist diese Eignung zusätzlich durch eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung nachzuweisen. Die etwaigen Kosten einer solchen Bescheinigung werden nicht durch die Famous Face Academy übernommen.
6.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Famous Face Academy ein, so haften er und der Teilnehmer der Famous Face Academy als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Die Famous Face Academy kann für ihre Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird die Famous Face Academy hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die Famous Face Academy bis spätestens sieben (7) Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die Famous Face Academy wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben (7) Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht die Famous Face Academy von ihrem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Teilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die Famous Face Academy in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung der Famous Face Academy diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird die Famous Face Academy dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.

8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Die Famous Face Academy behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Famous Face Academy für den Teilnehmer zumutbar ist oder der Teilnehmer diesen zustimmt. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Famous Face Academy wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die Famous Face Academy wird den Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die Famous Face Academy in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Information der Famous Face Academy über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Die Famous Face Academy ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. In diesem Fall kann der Teilnehmer die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen notwendigen Aufwendungen nur ersetzt verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Famous Face Academy vorliegen. Die Famous Face Academy wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.

9) Vertragliche Rücktrittsrechte (Stornierungen)
9.1 Unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Famous Face Academy dem Teilnehmer das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung der Famous Face Academy nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
(1) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung vor Beginn der gebuchten Veranstaltung unter Angabe des jeweiligen Grundes durch Erklärung des Rücktritts mit den in dieser Ziffer 9 bestimmten Folgen, insbesondere hinsichtlich seiner entsprechenden Pflichten zur Kostentragung, stornieren.
(2) Im Falle der Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer bei einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit (Krankheit), die der Teilnehmer durch eine arbeitsmedizinische Bescheinigung nachweist, vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, hat der Teilnehmer das Recht, seine Teilnahme an der Veranstaltung in dem Folgetermin nachzuholen, der nach Beendigung seiner Krankheit stattfindet und noch nicht ausgebucht ist, ohne dass ihm die Famous Face Academy hierzu zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.
9.2 Rücktrittserklärungen des Teilnehmers gegenüber der Famous Face Academy bedürfen jeweils der Textform. Für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfristen ist jeweils der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Famous Face Academy maßgeblich.
9.3 Tritt der Teilnehmer von seinem Vertrag mit der Famous Face Academy zurück, hat die Famous Face Academy, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den er zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf das vereinbarte Teilnahmeentgelt einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Teilnahmeentgelt unter Abzug des Wertes, der von der Famous Face Academy hierdurch ersparten Aufwendungen. Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit des Gegenbeweises hinsichtlich eines nicht vorhandenen Entschädigungsumstandes sowie nicht entstandener Aufwendungen.
9.4 Die Famous Face Academy kann die Entschädigungsansprüche nach Ziffer 9.3 wie folgt pauschalieren:
(1) Bei einem Rücktritt bis zu sechs (6) Monate vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer kostenlos unter Erstattung der Anmeldegebühr von seinem Vertrag mit der Famous Face Academy über die jeweilige Veranstaltung zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Famous Face Academy in diesem Zusammenhang bereits erhebliche Vorleistungen erbracht hat; in diesem Fall fällt eine Stornogebühr von mindestens 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts an. Diese Regelung gilt nicht für die Ausbildung FFA 1.1.
(2) Bei Rücktritt innerhalb von vier (4) Monaten vor Beginn der Veranstaltung muss der Teilnehmer 40 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
(3) Bei Rücktritt innerhalb von zwei (2) Monaten vor Beginn der Veranstaltung muss der Teilnehmer 60 % des vereinbarten Teilnameentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
(4) Bei Rücktritt innerhalb von weniger als zwei (2) Monaten vor Beginn der Veranstaltung, einschließlich bei Nichtantritt, muss der Teilnehmer 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
9.5 Der Entschädigungsanspruch der Famous Face Academy entfällt, wenn der Rücktritt des Teilnehmers auf eine erhebliche Leistungsänderung gemäß Ziffer 8.2 zurückzuführen ist.
9.6 Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Teilnehmers wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

10) Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Kursbeschreibung des Anbieters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
10.2 Der Teilnehmer hat das Recht, den Vertrag mit der Famous Face Academy zu kündigen, wenn nach Beginn der gebuchten Veranstaltung Änderungen der vereinbarten Leistungen erfolgen, die für den Teilnehmer erheblich und nicht zumutbar sind. Im Zweifel gelten Änderungen der vereinbarten Leistungen als zumutbar und unerheblich. Kündigt der Teilnehmer den Vertrag, steht der Famous Face Academy eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern Letztere für den Teilnehmer trotz seiner Kündigung noch von Interesse sind.
10.3 Das Recht der Famous Face Academy und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall kann für die Famous Face Academy insbesondere dann vorliegen, wenn der Teilnehmer besonders schwer und nicht hinnehmbar gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt oder nachhaltig gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt, nachdem er aus dem gleichen Grund bereits durch die Famous Face Academy abgemahnt worden ist.
10.4 Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrags entstehenden Schadens verpflichtet, der für die Famous Face Academy insbesondere, aber möglicherweise nicht nur, in der zum Zeitpunkt der Kündigung vom Teilnehmer noch zu entrichtenden, vertraglich vereinbarten Vergütung besteht.
10.5 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

11) Lehrmaterial
11.1 Das Lehrmaterial, das die Famous Face Academy dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereitstellt, ist urheberrechtlich geschützt. Die Famous Face Academy ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
11.2 Der Teilnehmer darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Vertragsparteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte schriftliche Erlaubnis der Famous Face Academy ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen.
11.3 Bei Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmer kursbegleitendes Lehrmaterial (z. B. Lehrunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Überlassung des Lehrmaterials in körperlicher Form.

12) Haftung
Die Famous Face Academy haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
12.1 Die Famous Face Academy haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Verletzt die Famous Face Academy fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Famous Face Academy nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Famous Face Academy ausgeschlossen.
12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Famous Face Academy für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14) Gerichtsstand
Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Famous Face Academy. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Famous Face Academy ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. Die Famous Face Academy ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.

15) Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Die Famous Face Academy ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Inhaltsverzeichnis
––––––––––––––––––
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. Leistungen der Famous Face Academy
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
5. Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Verjährungsverzicht
6. Teilnahmeberechtigung, Medizinische Eignung des Teilnehmers, Vertragsübertragung
7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
8. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
11. Lehrmaterial
12. Haftung
13. Anwendbares Recht
14. Gerichtsstand
15. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Famous Face Academy GmbH & Co. KG (nachfolgend „Famous Face Academy“), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Ausbildungen, Seminaren und / oder sonstigen Kursen (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit der Famous Face Academy hinsichtlich der auf der Website oder in sonstigen Publikationen der Famous Face Academy dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Je nach Veranstaltung können neben diesen AGB noch weitere Vorschriften, Bestimmungen oder sonstige Regelungen für den Vertrag zwischen der Famous Face Academy und dem Teilnehmer gelten, wie insbesondere, aber nicht nur
• Ausbildungsvorschriften,
• Lehrpläne,
• Schulordnungen,
• Einwilligung zum Nutzungsrecht am eigenen Bild / Video,
• Vereinbarung zur Verwendung von Bildern und Referenzen,
• Vereinbarung zur Haftung bei Auto-Fahrten im Zusammenhang mit Aufträgen
Soweit solche weiteren Vorschriften oder Bestimmungen gelten, werden sie dem Teilnehmer vorgelegt.

2) Leistungen der Famous Face Academy
2.1 Die Famous Face Academy bietet Online-, Präsenz- und Veranstaltungen an, die in Teilen sowohl in Online- als auch in Präsenzform stattfinden. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website bzw. in der jeweiligen Publikation der Famous Face Academy.
2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt die Famous Face Academy ihre Leistungen im vereinbarten Umfang ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt die Famous Face Academy dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei sie sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website der Famous Face Academy mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Die Famous Face Academy haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurückzuführen sind.
2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt die Famous Face Academy ihre Leistungen im vereinbarten Umfang ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.4 Die Famous Face Academy erbringt ihre Leistungen durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die Famous Face Academy auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.5 Die Famous Face Academy erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet die Famous Face Academy aber nicht. Insbesondere übernimmt die Famous Face Academy keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den die Famous Face Academy keinen Einfluss hat. Für die Beaufsichtigung von Sachen und sonstigen Gegenständen, die der Teilnehmer während der Veranstaltungen in die Räume der Famous Face Academy verbringt, ist die Famous Face Academy nicht verantwortlich.
2.6 Der Teilnehmer legt eigenverantwortlich alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Unterlagen vor. Die Teilnahme des Teilnehmers an Abschlussprüfungen ist freiwillig. Erfolgt keine Teilnahme an Abschlussprüfungen, hat der Teilnehmer jedoch keinen Anspruch auf Erstattung von ggf. bereits entrichteten Prüfungsgebühren.
2.7 Die Vertragsparteien verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander sowie zu einem gepflegten Auftreten.

3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website der Famous Face Academy beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Famous Face Academy dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer. Dabei werden Ausbildungsanfragen chronologisch nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3.2 Je nach Veranstaltung kann der Teilnehmer sein Angebot über das auf der Website der Famous Face Academy bereitgestellte Online-Anmeldeformular oder schriftlich abgeben. Dies und die weiteren Voraussetzungen des Vertragsschlusses werden jeweils bei der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen, insbesondere auf der Website der Famous Face Academy, angegeben.
3.3 Aktuell kann der Teilnehmer sein Angebot für folgende Veranstaltungen online abgeben:
(1) Make-up Workshop ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/make-up-basic/ )
(2) Braut Make-up Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/wedding-make-up-kurs/ )
(3) Hairstyling ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/hairstyling/)
(4) Wimpernverlängerungskurs (https://www.famous-face-academy.com/wimpernverlaengerung-kurs/ )
(5) Lash & Browliftng Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/lashbrow-lifting-kurs/ )
(6) Nageldesign Basic Kurs ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/nageldesign-ausbildung-basic/ )
(7) NAGELDESIGN AUSBILDUNG MASTER INKL. STARTERSET ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/nageldesign-kurse-modul-iii-naildesign-master/ )
(8) Make-up Masterclass ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/make-up-myself-kurs/ )
(9) HAIR MASTERCLASS ( https://www.famous-face-academy.com/kurse/make-up-kurse/hair-myself-kurs/ )
3.4 Aktuell kann der Teilnehmer sein Angebot für folgende Veranstaltungen bloß in schriftlicher Form abgeben:
(1) PRO MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG & HAIRSTYLIST ( https://www.famous-face-academy.com/ausbildungen/make-up-artist-profi/ )
(2) MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG SONNTAGS ( https://www.famous-face-academy.com/ausbildungen/make-up-artist-5-monate-teilzeitausbildung-sonntags/ )
3.5 Bei Buchung über das Online-Anmeldeformular gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.
3.6 Die Famous Face Academy kann das jeweilige Angebot des Teilnehmers innerhalb von zehn (10) Tagen annehmen,
– indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
– indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Famous Face Academy das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die Famous Face Academy das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsschluss in Schriftform verbleibt das Original bei der Famous Face Academy. Dem Teilnehmer wird eine Kopie des Vertrages ausgehändigt.
3.7 Minderjährige werden Teilnehmer der Famous Face Academy, wenn der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen dem Vertragsschluss zwischen der Famous Face Academy und dem Teilnehmer zustimmen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreter muss im Angebot des Teilnehmers angegeben werden, indem der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter das Angebot des Teilnehmers beim Online-Angebot durch entsprechende Online-Mitteilung bzw. bei Schriftform durch Unterschrift auf dem Vertragsdokument bestätigen. Stimmt ein gesetzlicher Vertreter dem Vertragsschluss zu, bestätigt dieser damit, eine entsprechende Vollmacht gegebenenfalls noch vorhandener weiterer gesetzlicher Vertreter oder die alleinige gesetzliche Vertretung zu haben.
3.8 Bei einer Anmeldung über die Website der Famous Face Academy wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Famous Face Academy gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Famous Face Academy erfolgt nicht.
3.9 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der Famous Face Academy kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.10 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.11 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Famous Face Academy.

5) Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Verjährungsverzicht
5.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Famous Face Academy die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung und Gebühren gemäß der getroffenen Vereinbarung zu zahlen. Ist der Teilnehmer bei Vertragsschluss noch minderjährig und daher bloß beschränkt geschäftsfähig und stimmt der gesetzliche Vertreter bzw. stimmen die gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte) dem Vertragsschluss zu, haftet der gesetzliche Vertreter bzw. haften die gesetzlichen Vertreter zusammen mit dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vereinbarten Vergütung und Gebühren. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer während der Veranstaltung volljährig und daher voll geschäftsfähig wird. Etwaige Mehrkosten, die durch vom Teilnehmer gewünschte Leistungsänderungen des Vertrags verursacht werden, muss der Teilnehmer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung zahlen. Skonti sind nicht vorgesehen, so dass die vorzeitige Zahlung der Vergütung nicht zu einem Abzug berechtigt.
5.2 Sofern sich aus dem Angebot der Famous Face Academy nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen stets um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Leistungen der Famous Face Academy sind in der Regel von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
5.3 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der Famous Face Academy nichts anderes ergibt.
5.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website der Famous Face Academy mitgeteilt. Wird zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, ist der Teilnehmer verpflichtet, jeweils per Vorkasse nach Stellung einer oder mehrerer entsprechender Rechnungen oder sonstiger Kostenaufstellungen zu zahlen. Ist dabei nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart, sind Rechnungsbeträge sieben (7) Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.5 Die Famous Face Academy kann die Herausgabe von Zertifikaten, Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen über den Erfolg bei Abschlussprüfungen des Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer verweigern, solange der Teilnehmer die vereinbarte Vergütung und Gebühren nicht wie geschuldet entrichtet hat.
5.6 Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung im Hinblick auf Ansprüche der Famous Face Academy im Zusammenhang mit dem Vertrag.

6) Teilnahmeberechtigung, Medizinische Eignung des Teilnehmers, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der Famous Face Academy möglich.
6.2 Der Teilnehmer prüft vor Vertragsschluss eigenverantwortlich seine medizinische Eignung zur Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf Allergien und sonstige Unverträglichkeiten, die der Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehen könnten. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner verbindlichen Vertragserklärung gegenüber der Famous Face Academy, dass er seine medizinische Eignung zur Teilnahme erfolgreich geprüft hat und er aus medizinischer Sicht dazu geeignet ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei den Veranstaltungen PRO MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG & HAIRSTYLIST und MAKE-UP ARTIST AUSBILDUNG SONNTAGS ist diese Eignung zusätzlich durch eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung nachzuweisen. Die etwaigen Kosten einer solchen Bescheinigung werden nicht durch die Famous Face Academy übernommen.
6.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Famous Face Academy ein, so haften er und der Teilnehmer der Famous Face Academy als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Die Famous Face Academy kann für ihre Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird die Famous Face Academy hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die Famous Face Academy bis spätestens sieben (7) Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die Famous Face Academy wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben (7) Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht die Famous Face Academy von ihrem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Teilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die Famous Face Academy in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung der Famous Face Academy diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird die Famous Face Academy dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.

8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Die Famous Face Academy behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Famous Face Academy für den Teilnehmer zumutbar ist oder der Teilnehmer diesen zustimmt. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Famous Face Academy wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die Famous Face Academy wird den Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die Famous Face Academy in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Information der Famous Face Academy über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Die Famous Face Academy ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. In diesem Fall kann der Teilnehmer die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen notwendigen Aufwendungen nur ersetzt verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Famous Face Academy vorliegen. Die Famous Face Academy wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.

9) Vertragliche Rücktrittsrechte (Stornierungen)
9.1 Unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Famous Face Academy dem Teilnehmer das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung der Famous Face Academy nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
(1) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung vor Beginn der gebuchten Veranstaltung unter Angabe des jeweiligen Grundes durch Erklärung des Rücktritts mit den in dieser Ziffer 9 bestimmten Folgen, insbesondere hinsichtlich seiner entsprechenden Pflichten zur Kostentragung, stornieren.
(2) Im Falle der Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer bei einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit (Krankheit), die der Teilnehmer durch eine arbeitsmedizinische Bescheinigung nachweist, vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, hat der Teilnehmer das Recht, seine Teilnahme an der Veranstaltung in dem Folgetermin nachzuholen, der nach Beendigung seiner Krankheit stattfindet und noch nicht ausgebucht ist, ohne dass ihm die Famous Face Academy hierzu zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.
9.2 Rücktrittserklärungen des Teilnehmers gegenüber der Famous Face Academy bedürfen jeweils der Textform. Für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfristen ist jeweils der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Famous Face Academy maßgeblich.
9.3 Tritt der Teilnehmer von seinem Vertrag mit der Famous Face Academy zurück, hat die Famous Face Academy, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den er zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf das vereinbarte Teilnahmeentgelt einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Teilnahmeentgelt unter Abzug des Wertes, der von der Famous Face Academy hierdurch ersparten Aufwendungen. Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit des Gegenbeweises hinsichtlich eines nicht vorhandenen Entschädigungsumstandes sowie nicht entstandener Aufwendungen.
9.4 Die Famous Face Academy kann die Entschädigungsansprüche nach Ziffer 9.3 wie folgt pauschalieren:
(1) Bei einem Rücktritt bis zu sechs (6) Monate vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer kostenlos unter Erstattung der Anmeldegebühr von seinem Vertrag mit der Famous Face Academy über die jeweilige Veranstaltung zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Famous Face Academy in diesem Zusammenhang bereits erhebliche Vorleistungen erbracht hat; in diesem Fall fällt eine Stornogebühr von mindestens 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts an. Diese Regelung gilt nicht für die Ausbildung FFA 1.1.
(2) Bei Rücktritt innerhalb von vier (4) Monaten vor Beginn der Veranstaltung muss der Teilnehmer 40 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
(3) Bei Rücktritt innerhalb von zwei (2) Monaten vor Beginn der Veranstaltung muss der Teilnehmer 60 % des vereinbarten Teilnameentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
(4) Bei Rücktritt innerhalb von weniger als zwei (2) Monaten vor Beginn der Veranstaltung, einschließlich bei Nichtantritt, muss der Teilnehmer 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts sowie die Anmeldegebühr entrichten.
9.5 Der Entschädigungsanspruch der Famous Face Academy entfällt, wenn der Rücktritt des Teilnehmers auf eine erhebliche Leistungsänderung gemäß Ziffer 8.2 zurückzuführen ist.
9.6 Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Teilnehmers wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

10) Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Kursbeschreibung des Anbieters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
10.2 Der Teilnehmer hat das Recht, den Vertrag mit der Famous Face Academy zu kündigen, wenn nach Beginn der gebuchten Veranstaltung Änderungen der vereinbarten Leistungen erfolgen, die für den Teilnehmer erheblich und nicht zumutbar sind. Im Zweifel gelten Änderungen der vereinbarten Leistungen als zumutbar und unerheblich. Kündigt der Teilnehmer den Vertrag, steht der Famous Face Academy eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern Letztere für den Teilnehmer trotz seiner Kündigung noch von Interesse sind.
10.3 Das Recht der Famous Face Academy und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall kann für die Famous Face Academy insbesondere dann vorliegen, wenn der Teilnehmer besonders schwer und nicht hinnehmbar gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt oder nachhaltig gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt, nachdem er aus dem gleichen Grund bereits durch die Famous Face Academy abgemahnt worden ist.
10.4 Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrags entstehenden Schadens verpflichtet, der für die Famous Face Academy insbesondere, aber möglicherweise nicht nur, in der zum Zeitpunkt der Kündigung vom Teilnehmer noch zu entrichtenden, vertraglich vereinbarten Vergütung besteht.
10.5 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

11) Lehrmaterial
11.1 Das Lehrmaterial, das die Famous Face Academy dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereitstellt, ist urheberrechtlich geschützt. Die Famous Face Academy ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
11.2 Der Teilnehmer darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Vertragsparteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte schriftliche Erlaubnis der Famous Face Academy ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen.
11.3 Bei Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmer kursbegleitendes Lehrmaterial (z. B. Lehrunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Überlassung des Lehrmaterials in körperlicher Form.

12) Haftung
Die Famous Face Academy haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
12.1 Die Famous Face Academy haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Verletzt die Famous Face Academy fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Famous Face Academy nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Famous Face Academy ausgeschlossen.
12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Famous Face Academy für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14) Gerichtsstand
Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Famous Face Academy. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Famous Face Academy ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. Die Famous Face Academy ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.

15) Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Die Famous Face Academy ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.